Internationale Studenten können in Österreich an einer freien oder privaten Universität, einer Fachhochschule oder einer pädagogischen Hochschule studieren. Je nach Nationalität und Aufenthaltsdauer benötigt man eventuell ein Studentenvisum. Erfahren Sie hier die notwendigen Schritte, um ein Visum zu beantragen.
Wer benötigt welches Visum?
- Studierende, die aus der EU, der Schweiz oder den EWR-Staaten stammen, benötigen kein Visum, um in Österreich studieren zu können. Planen Sie einen längeren Aufenthalt als 3 Monate, müssen Sie sich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) an Ihrem Wohnort anmelden und eine „Anmeldebescheinigung“ beantragen.
- Kommen Sie aus einem der visumspflichtigen Drittstaaten und planen, in Österreich zu studieren, ohne noch einen festen Studienplatz zu haben? Dann müssen Sie ein Studienbewerbervisum beantragen.
- Internationale Studenten, die aus einem visumspflichtigen Drittstaat stammen und nicht länger als 3 Monate in Österreich zu Studienzwecken bleiben möchten, müssen ein C-Visum (ein sog. Schengen-Visum) als Studentenvisum beantragen. Damit kann man auch in alle anderen Schengen-Länder reisen. Für einige Nicht-EU-Länder bestehen gesonderte Abkommen, sodass Bürger aus diesen Ländern kein Visum benötigen. Der Österreichische Austauschdienst hat eine Liste der visumfreien Länder
- Studierende aus visumspflichtigen Drittstaaten, die einen Studienaufenthalt mit einer Dauer bis zu 6 Monaten planen, müssen ein D-Visum beantragen. Ein D-Visum gilt für Langzeitaufenthalte. Mit diesem Visum kann man außerdem an 90 von 180 Tagen in alle anderen Schengen-Länder reisen.
- Studenten aus visumspflichtigen Drittstaaten, deren Studienaufenthalt in Österreich länger als 6 Monate dauern soll, brauchen eine Aufenthaltsbewilligung für Studenten. Diesen Aufenthaltstitel beantragt man am besten bereits vor der Einreise bei der österreichischen Botschaft. Nach einem positiven Bescheid muss ein D-Visum beantragt werden, damit die Aufenthaltsbewilligung für Studenten abgeholt werden kann. Es ist auch möglich, zunächst ein D-Visum zu beantragen und dann in Österreich den studentischen Aufenthaltstitel. Dazu muss dann ein Studium nachgewiesen werden. Sollte die Bearbeitungszeit die Dauer des Visums überschreiten, muss die Ausreise erfolgen. Eine Aufenhaltsbewilligung für Studenten gilt für 12 Monate. Mit dieser Art von Visum kann bis zu 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
- Wer bereits einen studentischen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Landes besitzt und dessen Universität an einem Mobilitätsprogramm teilnimmt, kann ohne Visum nach Österreich einreisen und bis zu 360 Tage bleiben. Dies gilt auch, wenn es eine direkte Vereinbarung zwischen zwei Universitäten gibt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in Österreich ein Studentenvisum zu beantragen:
- Ein gültiger Reisepass
- Der Zulassungsbescheid oder die Aufnahmebestätigung einer österreichischen Universität oder Hochschule
- Eventuell müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Informationen darüber finden Sie auf der Homepage Ihrer Universität oder Hochschule.
- Der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel:
- Für Studierende bis zum 24. Lebensjahr: 533,85 Euro/ Aufenthaltsmonat
- Für Studierende ab dem 24. Lebensjahr: 966,65 Euro/ Aufenthaltsmonat
- Für Ehepaare gesamt 1.524,99 Euro/ Aufenthaltsmonat
- Für jedes Kind zusätzlich: 149,15 Euro/ Aufenthaltsmonat
Welche Dokumente werden benötigt?
Ein Visum muss vor der Einreise nach Österreich bei der österreichischen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden. Dabei sollten Sie vor allem auf einen vollständig ausgefüllten Visumsantrag achten, sonst wird Ihr Visum abgelehnt.
Für Ihren Visumsantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ein ausgefülltes Visumantragsformular für ein C-Visum oder ein D-Visum
- Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der innerhalb der letzten 10 Jahren ausgestellt wurde, über 2 freie Seiten verfügt und noch 3 Monate nach Ausreise gültig ist
- Ein Passfoto in Farbe mit einer Größe von 3,5 x 4,5 cm den Passbildkriterien entsprechend
- Einen Zulassungsbescheid oder eine Aufnahmebestätigung einer österreichischen Hochschule oder Universität
- Einen Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts, wie z.B. ein Sparbuch oder ein Bankkonto auf Ihren Namen, auf welches von Österreich aus zugegriffen werden kann
- Einen zusätzlichen finanziellen Nachweis, wenn die Unterkunftskosten oder die Kosten für die benötigte Krankenversicherung 299,95 Euro/Monat übersteigen
- Einen Unterkunftsnachweis, wie z.B. die Anmeldung in einem Studentenheim, eine Bestätigung über eine Unterkunft oder ein Einladungsschreiben wenn Sie bei einer Familie oder Freunden unterkommen
- Einen Nachweis für eine über die geplante Aufenthaltsdauer abgeschlossene Reisekrankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro
- Eine Flug-, Bus- oder Bahnreservierung
- Einen Nachweis über eine Bindung im Heimatland, um eine Rückkehr glaubhaft zu machen, wie z.B. einen Beschäftigungsnachweis, einen Studiennachweis, Ehegatt/innen, Kinder u.ä.
Wann sollte ein Studentenvisum beantragt werden?
Die Bearbeitung eines Visumsantrages benötigt eine gewisse Zeit, sodass Sie Ihren Visumsantrag ca. drei bis sechs Monate vor Ihrer geplanten Einreise nach Österreich stellen sollten. Außerdem sollten Sie Zeit für eventuell notwendige Beglaubigungen und Übersetzungen einplanen.
Die Kosten für ein Studentenvisum
Die Kosten für ein Studentenvisum sind davon abhängig, ob Sie ein C- oder ein D-Visum beantragen.
Kosten für ein C-Visum mit einer Gültigkeit bis zu 3 Monaten
- 0 Euro für Kinder unter 6 Jahren, Schüler, Studenten und Teilnehmer an Aufbaustudiengänge
- 80 Euro für Erwachsene
- 40 Euro für Jugendliche zwischen 6 und 12 Jahren
- 35 Euro für Staatsbürger aus Ländern, die das EU-Visumerleichterungsabkommen unterschrieben haben
Kosten für ein D-Visum mit einer Gültigkeit bis zu 6 Monaten
- 150 Euro für Personen über 6 Jahren
- 75 Euro für Personen unter 6 Jahren
Kosten für einen studentischen Aufenthaltstitel
- 120 Euro Eingabegebühr
- 20 Euro Erteilungsgebühr
- 20 Euro Personalisierungskosten, dies bedeutet die Abnahme eines Fotos und einer Unterschrift