Krankenversicherung für internationale Studenten – Kosten und Voraussetzungen
In Österreich ist es Pflicht, krankenversichert zu sein. Dies betrifft auch internationale Studenten, die an einer österreichischen Universität oder Hochschule ein Studium aufnehmen oder ein Auslandssemester absolvieren wollen. Auch für Sprachschüler, die längerfristig Kurse in Österreich besuchen möchten, ist diese Regelung relevant. Ebenso für Gastforscher oder Doktoranden, die ihrer akademischen Arbeit nachgehen möchten. Nachfolgend sind mögliche Varianten einer Krankenversicherung aufgeführt.
Mitversicherung bei Familienmitgliedern
Internationale Studenten, die mit ihrer Familie nach Österreich kommen oder deren Familie bereits in Österreich lebt, können sich mitversichern lassen. Denn grundsätzlich gilt: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind bei ihren Eltern mitversichert.
Wer ein Studium in Österreich aufnimmt, kann eine Mitversicherung bei den Eltern, Großeltern oder Stiefeltern beantragen. Man kann sich auch bei dem Ehepartner mitversichern lassen. Die Voraussetzungen dafür, dass eine Mitversicherung beantragt werden kann, sind, dass man unter 27 Jahre ist und dass Familienbeihilfe bezogen wird. Fällt der Erhalt der Familienbeihilfe altersbedingt weg, muss der Nachweis erbracht werden, dass man sein Studium als Hauptbeschäftigung betreibt. Der Nachweis kann z.B. durch Zeugnisse erfolgen.
Eine weitere Voraussetzung, um sich mitversichern zu lassen, ist, dass der Student nicht mehr als 485,85 Euro pro Monat neben seinem Studium verdient. Wird dieser Wert überschritten, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Österreichischen Gesundheitskasse anmelden. Man ist dann eigenständig versichert. Dies gilt auch, falls ein Ferienjob angenommen wird, bei dem man mehr als oben erwähnte Summe verdient. Ist der Job beendet, kann wieder auf eine Mitversicherung umgestellt werden.
Studentische Selbstversicherung
Sind die Voraussetzungen für eine Mitversicherung nicht gegeben, können sich internationale Studenten in Österreich auch selbst versichern. Derzeit wird eine studentische Selbstversicherung zu einem begünstigten Tarif von 64,78 Euro pro Monat angeboten. Aber auch hierfür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. So darf die Einkommensgrenze von 15.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschritten werden. Der Anspruch gilt für die vorgesehene Studienzeit plus einem Puffer von vier Semestern. In dieser Zeit dürfen höchstens zwei Studienrichtungswechsel erfolgen. Zudem darf noch kein abgeschlossenes Studium vorliegen.
Freiwillige Selbstversicherung
Sind die beiden oben angeführten Varianten keine Option, besteht noch die Möglichkeit, sich freiwillig selbst zu versichern. Damit man nicht automatisch auf den Höchstsatz eingestuft wird, empfiehlt es sich zeitgleich mit dem Antrag auf eine freiwillige Selbstversicherung auch einen Antrag auf die Herabsetzung der Beitragsgrundlage zu stellen.
Wichtig zu wissen
Für welche der oben genannten Möglichkeiten man sich auch entscheidet, gemeinsam ist allen, dass man diese Versicherungen bei einer Krankenversicherungsanstalt beantragen muss. Nimmt man z.B. in den Sommerferien einen Job an, bei dem man mehr verdient als die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenze, endet die studentische Versicherung sofort und man wird vom Arbeitgeber pflichtversichert. Dies bedeutet, dass man nach Beendigung des Ferienjobs einen neuen Antrag auf eine studentische Versicherung stellen muss, sonst hat man keinen Versicherungsschutz!